|
Verwaltung
1888 wird die Insel
Nauru vom Deutschen Kaiserreich dem Protektorat der Marshallinseln einverleibt.
Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 verliert das Kaiserreich
Deutschland seinen Anteil an den Phosphatunternehmungen. Am 04. August
1914 landen australische Truppen auf Nauru und besetzen diese. Australier
übernehmen die Herrschaft und verwalten Nauru ab dem 17. Dezember 1920
als Völkerbund-CMandatsgebiet im Auftrag des Vereinigten Königreichs und
Neuseelands, bis im Zweiten Weltkrieg, vom 26. August 1942 an, die Japaner
unter Kommandant Hisayuki Soeda die Insel besetzen. Die eintausendzweihundert
Insulaner werden als Zwangsarbeiter auf die mikronesische Insel Truk verschleppt.
Nur siebenhundertsiebenunddreißig Insulaner überleben und kehren nach
der australischen Rückeroberung (13. September 1945) auf Nauru zurück,
das von da an als Treuhandgebiet der Vereinten Nationen über den Trusteeship
Council vom Australischen Bund verwaltet wird.
In 1951 wird den Nauruern ein hohes Maß an innerer Autonomie zugestanden;
1956 wird Hammer DeRoburt Oberhäuptling der Insel Nauru. 1966 wird ein
Referendum abgehalten, in dem sich die Mehrheit der Inselbewohner für
ein autonomes Nauru entscheidet. Der im selben Jahr gegründete Nauru Local
Government Council ersetzt den 1927 mit beratenden Funktionen eingesetzten
Rat der Stammeshäuptlinge. Im September 1967 erklärt der Australische
Bund den Nauru Independent Act, der die Beendigung der Vereinte-Nationen-Treuhandschaft
in Kürze ankündigt. Seit dem 31. Januar 1968 ist die Insel ein unabhängiger
Staat - die kleinste Republik der Erde. Neben der Regierung existiert
als weiteres Verwaltungsgremium der Nauru Local Government Council (neun
gewählte Mitglieder aus den vierzehn Bezirken des Landes), teilweise in
Personalunion, mit überwiegend kommunaler Aufgabenstellung nach feststehender
Kompetenzverteilung zwischen dem Rat und der Regierung. Der mit einer
weitreichen finanziellen Verantwortung ausgestattete Rat wählt ein Mitglied
zum Head Chief.
Verwaltungsbezirke:
a. Aiwo
b. Anabar
c. Anetan
d. Anibare
e. Baiti
f. Boe
g. Buada
h. Denigomodu
i. Ewa
j. Ijuw
k. Meneng
l. Nibok
m. Uaboe
n. Yaren
Militär:
Die Republik
Nauru verfügt über keine eigene Armee. Der Australische Bund ist für die
Verteidigung zuständig. Diese Regelung erwähnt der Nauru Independent Act
vom September 1967.
Diplomatie:
Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gibt es eine Vertretung
der Republik Nauru für Europa unter Leitung eines Honorarkonsuls.
Adresse:
Martin Weston,
Honorary Consul of the Republic of Nauru,
Nauru Government Office,
3 Chesham Street,
London SW1 5ND
Telefon 00 44 - 207 235 69 11
Telefax 00 44 - 207 235 74 23
Quelle:
© AMDAC+ Gesellschaft für Staatenforschung / Christoph Kölzsch
Nauru / Politisches System / Stand: September 2002
www.amdacplus.org
|