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Politisches System

Die Republik Nauru ist seit dem 31. Januar 1968 ein unabhängiger und selbstständiger Staat.

Staats- und Regierungsform

Präsidial-parlamentarische Republik im Commonwealth of Nations

Staatsoberhaupt: Rene Harris (seit dem 30. März 2001)
Regierungschef: Rene Harris (seit dem 30. März 2001)

Der Präsident amtiert ebenso lange wie das Parlament, maximal drei Jahre.

Volksvertretung:
"Parliament" mit achtzehn Mitgliedern. Legislaturperiode: maximal drei Jahre.

Parteien:
Im Januar 1987 wurde die Democratic Party of Nauru DPN mit dem Ziel gegründet, eine Machtausdehnung des damaligen Präsidenten Hammer DeRoburt zu verhindern und die Rolle des Parlaments zu stärken. 1989 wurde DeRoburt vom Parlament gestürzt. Die DPN ist die Nachfolgeorganisation der Mitte der 1970er Jahre existierenden, informellen und von Bernard Dowiyogo geleiteten Nauru Party. Ansonsten bestehen nur Sippenverbände ohne Parteicharakter.

Verfassung

Die am 29. Januar 1968 angenommene Verfassung (Inkrafttreten mit der Unabhängigkeit am 31. Januar 1968) garantiert die Grundrechte und bestimmt allgemeine direkte Wahlen (mindestens alle drei Jahre; Wahlpflicht grundsätzlich aller über zwanzig Jahre alten Personen) für das "Parliament", dessen achtzehn in acht Wahlkreisen gewählte Abgeordnete aus ihren Reihen den Präsidenten der Republik wählen. Seine Amtszeit ist an diejenige des Parlaments gebunden.

Die Verfassung der Republik Nauru besteht aus der Präambel und elf Verfassungsteilen. Auf diese elf Parts verteilen sich die neunundneunzig Artikel:
Part I Die Republik Nauru und ihre Obersten Gesetze (Artikel 1 und 2)
Part II Der Bewahrung der Grundrechte und der Freiheit (Artikel 3 bis 15)
Part III Die Exekutive: Der Staatsrat (Artikel 16 bis 25)
Part IV Die Gesetzgebung (Artikel 26 bis 47)
Part V Die Rechtssprechung (Artikel 48 bis 57)
Part VI Finanzen (Artikel 58 bis 67)
Part VII Der öffentliche Dienst (Artikel 68 bis 70)
Part VIII Die Staatsangehörigkeit (Artikel 71 bis 76)
Part IX Notstandskräfte (Artikel 77 bis 79)
Part X Allgemeines (Artikel 80 bis 84)
Part XI Übergangsvorkehrungen (Artikel 85 bis 99)

Der Staatspräsident ist Chef eines Ministerkabinetts von (mit ihm) fünf bis sechs Mitgliedern, die
ebenfalls dem Parlament angehören. Die Minister werden vom Präsidenten ernannt. Die Regierung als
exekutive ist dem Parlament gegenüber verantwortlich.

Die Präambel der Verfassung von 1968

INDEM WIR, DAS VOLK VON NAURU, GOTT ALS ALLMÄCHTIGEN UND EWIGEN HERRN, DEM GEBER ALLER GUTEN DINGE, ANERKENNEN; INDEM WIR UNS DEMÜTIG UNTER DEN SCHUTZ SEINER GUTEN VORSEHUNG STELLEN UND WIR NACH SEINEM SEGEN FÜR UNS UND UNSER LEBEN STREBEN; INDEM WIR NAURU FÜR DIE ZUKUNFT ALS REPUBLIK DEKLARIERT HABEN;
UND INDEM EINE, DAS VOLK VON NAURU REPRÄSENTIERENDE VERFASSUNGSVERSAMMLUNG EINE KONSTITUTION FÜR NAURU ERARBEITETE; GEBEN WIR UNS DESHALB, ALS VOLK VON NAURU DURCH DIE VERFASSUNGSGEBENDE VERSAMMLUNG AM NEUNUNDZWANZIGSTEN TAG DES JANUARS EINTAUSENDNEUNHUNDERTUNDACHTUNDSECHZIG DIESE ANGENOMMENE UND ERLASSENE VERFASSUNG, WELCHE AM EINUNDDREISSIGSTEN TAG DES JANUARS EINTAUSENDNEUNHUNDERTACHTUNDSECHZIG IN KRAFT TRITT.

Nationalfeiertag

31. Januar - Unabhängigkeitstag 1968

Quelle:
© AMDAC+ Gesellschaft für Staatenforschung / Christoph Kölzsch
Nauru / Politisches System / Stand: September 2002
www.amdacplus.org

 

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